FAQ - Internationales Erbrecht
In dieser Kategorie sollen möglichst kurze und prägnante Antworten auf die am häufigsten auftretenden Fragen zum internationalen Erbrecht gegeben werden. Gerade dieser eigene Anspruch macht es uns schwierig, ein Thema umfassend und detailliert zu erläutern. Aus diesem Grund verweisen wir an den entsprechenden Stellen auf - von uns bereits verfasste - Artikel, die Einzelheiten genauer darstellen. Darüber hinaus stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung und unterstützen Sie bei Ihren Anliegen.
- Welches Erbrecht ist anwendbar?
- Was muss ich beachten, wenn der Nachlass auf mehrere Länder verteilt ist?
- Wie kann ich mich im Ausland als Erbe ausweisen?
- Habe ich ein Pflichtteilsrecht?
- Welche Pflichtteilsvermeidungsstrategien gibt es im internationalen Erbrecht?
- Sind deutsche Testamente im Ausland gültig?
- Sind deutsche Erbverträge und gemeinschaftliche Testamente im Ausland gültig?
- Immobilien im Ausland erben - was beachten?
- Erbschaftsteuerrecht im internationalen Erbfall
Erbrecht Düsseldorf
Gottschalk Rechtsanwälte
Luegallee 21
40545 Düsseldorf-Oberkassel
Tel: 0211 / 550 84 35-0
Fax: 0211 / 550 84 35-1
E-Mail: info_at_gottschalk-erbrecht.de