Wie erbt der überlebende Ehegatte?

 

Neben Kindern des Erblassers erbt der überlebende Ehegatte ein Viertel des Nachlasses.

Neben den Eltern des Erblassers erhält der überlebende Ehegatte die Hälfte des Nachlasses und neben Großeltern drei Viertel, Artikel 499 ZGB. Dies setzt aber voraus, dass die Ehe noch besteht. Eine Scheidung lässt das Erbrecht des Ehegatten entfallen.

 

Wie wirkt sich der Güterstand auf den Nachlass aus?

 

In der Türkei galt vor dem 1.1.2002 Gütertrennung, der überlebende Ehegatte erhielt also keine güterrechtliche Beteiligung bei Tod des anderen Ehegatten. Seit diesem Datum gilt nunmehr die Errungenschaftsbeteiligung. Dem überlebenden Ehegatten steht die Hälfte der sogenannten Errungenschaft zu. Errungenschaften sind alle Vermögenswerte, die ein Ehegatte während der Dauer der Ehe erwirbt. Zu ihr zählen unter anderem der Arbeitslohn, Sozialleistungen und die Erträge des Eigentums des verstorbenen Ehegatten. Erst nach Erhalt der Beteiligung aus der Errungenschaft, kann der Nachlass verteilt werden. Dieser wird nur noch durch den Teil gebildet, der nicht vorher dem überlebenden Ehegatten zugewiesen wird.

 

Dies ist die Rechtslage, wenn sowohl auf das Erbrecht, als auch auf das Güterrecht türkisches Recht Anwendung findet. Kommt es zu einem Erbfall mit internationalen Bezügen, können beide Rechte aber auseinander fallen. Dies wäre etwa der Fall, wenn das Güterrecht deutschem und das Erbrecht türkischem Recht unterliegt. Welches Güterrecht Anwendung findet, regelt, aus deutscher Sicht, für seit dem 29.01.2019 geschlossene Ehen die EU-Güterstandsverordnung. Für alle vorher geschlossenen Ehen gelten die Regelungen des autonomen internationalen Privatrechts.

 

 

 

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