Kann ein Testament widerrufen werden?

 

Testamente sind frei widerruflich, Artikel 542 Absatz 1 ZGB. Der Widerruf kann in denselben Formen wie die Errichtung eigenhändig oder bei einem Notar vor zwei Zeugen erklärt werden. Ein öffentliches Testament kann auch durch ein eigenhändiges privates Testament widerrufen werden. Verfügungen können auch nur teilweise wieder aufgehoben werden, etwa wenn später entgegenstehende Verfügungen getroffen werden, Artikel 544 Absatz 1 ZGB.

 

 

 

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