Wie erbt der überlebende Ehegatte?
Der überlebende Ehegatte ist nicht Teil des Parentelsystems. Ihm steht im Sinne des Artikels 462 ZGB ein Sondererbrecht zu.
Wenn der überlebende Ehegatte den Nachlass mit Nachkommen zu teilen hat, steht ihm gemäß Artikel 462 Absatz 1 ZGB die Hälfte der Erbschaft zu. Muss sich der Ehegatte mit den Eltern des Erblassers die Erbschaft teilen, steht ihm ein Anteil ¾ der Erbmasse zu. Sollten keine Erben des elterlichen Stammes vorhanden sein, wird der Ehegatte gemäß Artikel 462 Absatz 3 ZGB alleiniger Erbe.
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