Werden Testamente hinterlegt oder registriert?
In der Schweiz betreibt der Notarverband in privater Weise das Zentrale Testamentsregister. Testamente, Erbverträge oder auch Eheverträge können dort hinterlegt werden, wenn sie bei einem Notar errichtet wurden (öffentliches Testament). Es besteht keine Verpflichtung zur Hinterlegung, allerdings sorgt das Register für eine bessere Auffindbarkeit und damit eine höhere Rechtssicherheit.
- Welches Erbrecht ist anwendbar?
- Wie erben die Kinder und Verwandte des Erblassers?
- Wie erbt der überlebende Ehegatte?
- Welche Wirksamkeitsvoraussetzungen für Testamente gibt es?
- Sind gemeinschaftliche Testamente und Erbverträge zulässig?
- Werden Testamente hinterlegt oder registriert?
- Haben Ehegatten und Kinder ein Pflichtteilsrecht?
- Annahme und Ausschlagung der Erbschaft
- Können Ausländer in der Schweiz Grundstücke erwerben?
- Wie ist die Erbschaftsteuer in der Schweiz ausgestaltet?
- Welche Auswirkungen hat die Erbrechtsreform 2023 auf bereits bestehende Verfügungen?