Werden Testamente hinterlegt oder registriert?

 

In der Schweiz betreibt der Notarverband in privater Weise das Zentrale Testamentsregister. Testamente, Erbverträge oder auch Eheverträge können dort hinterlegt werden, wenn sie bei einem Notar errichtet wurden (öffentliches Testament). Es besteht keine Verpflichtung zur Hinterlegung, allerdings sorgt das Register für eine bessere Auffindbarkeit und damit eine höhere Rechtssicherheit.

 

 

 

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