Welche Wirksamkeitsvoraussetzungen gibt es für Testamente?
Der Erblasser muss das Testament selbst errichten. Er darf dies niemandem auftragen oder die Entscheidung überlassen, wer begünstigt wird. Das Testament muss eigenhändig errichtet, datiert und unterzeichnet werden, Artikel 505 ZGB. Um sicher zu sein, ein wirksames Testament errichtet zu haben, kann man auch ein öffentliches Testament vor einer Urkundsperson und unter Mitwirkung von zwei Zeugen errichten, Artikel 499-504 ZGB.
- Welches Erbrecht ist anwendbar?
- Wie erben die Kinder und Verwandte des Erblassers?
- Wie erbt der überlebende Ehegatte?
- Welche Wirksamkeitsvoraussetzungen für Testamente gibt es?
- Sind gemeinschaftliche Testamente und Erbverträge zulässig?
- Werden Testamente hinterlegt oder registriert?
- Haben Ehegatten und Kinder ein Pflichtteilsrecht?
- Annahme und Ausschlagung der Erbschaft
- Können Ausländer in der Schweiz Grundstücke erwerben?
- Wie ist die Erbschaftsteuer in der Schweiz ausgestaltet?
- Welche Auswirkungen hat die Erbrechtsreform 2023 auf bereits bestehende Verfügungen?