Können Ausländer in der Schweiz Grundstücke erwerben?
Ausländer, auch Unionsbürger die ihren ständigen Wohnsitz nicht in der Schweiz haben, bedürfen zum Erwerb eines Grundstücks einer Genehmigung. Die Genehmigungspflicht entfällt nur, wenn es sich um gesetzliche Erben handelt (Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe a schwBewG). Die Genehmigung für gewillkürte Erben wird nur erteilt, wenn sie erklären, das Grundstück innerhalb von zwei Jahren wieder veräußern zu wollen, Artikel 8 Absatz 2 schwBewG.
- Welches Erbrecht ist anwendbar?
- Wie erben die Kinder und Verwandte des Erblassers?
- Wie erbt der überlebende Ehegatte?
- Welche Wirksamkeitsvoraussetzungen für Testamente gibt es?
- Sind gemeinschaftliche Testamente und Erbverträge zulässig?
- Werden Testamente hinterlegt oder registriert?
- Haben Ehegatten und Kinder ein Pflichtteilsrecht?
- Annahme und Ausschlagung der Erbschaft
- Können Ausländer in der Schweiz Grundstücke erwerben?
- Wie ist die Erbschaftsteuer in der Schweiz ausgestaltet?
- Welche Auswirkungen hat die Erbrechtsreform 2023 auf bereits bestehende Verfügungen?