Wie ist die gesetzliche Erbfolge in Kanada ausgestaltet?
Die gesetzliche Erbfolge in Kanada ist nicht einheitlich geregelt. Sie unterscheidet sich in den verschiedenen Gebieten. Zwar ist sie in den meisten Fällen ähnlich geregelt, aber es gibt dennoch Unterschiede. Im Nachfolgenden werden diese Gebiete im Überblick behandelt:
- Alberta (AB)
- British Columbia (BC)
- Manitoba (MB)
- New Brunswick (NB)
- Neufundland und Labrador (NL)
- Nordwest-Territorien (NT)
- Nova Scotia (NS)
- Nunavut (NU)
- Ontario (ON)
- Prince Edward Island (PE)
- Québec (QC)
- Saskatchewan (SK)
- Yukon (YT)
British Columbia (BC):
Die Regeln über die Erbfolge befinden sich in Section 19 ff. des Wills, Estates and Succession Act von BC. Sind keine Kinder vorhanden, erbt der Ehegatte allein (Section 20). Sind ausschließlich Kinder vorhanden, so erben diese zu gleichen Teilen. Sind weder Kinder noch Ehegatte vorhanden, erben die Eltern und deren Abkömmlinge. Sind auch keine Eltern vorhanden, erben die Großeltern und deren Abkömmlinge. Sonst erbt der Staat (Section 23).
Kompliziert ist das Zusammentreffen von Ehegatten und Kindern. Der Ehegatte erbt vorab den Hausrat und einen preferential share, der je nach Lage 300.000 oder 150.000 Dollar betragen kann. Das durch diese Regeln noch nicht verteilte Vermögen geht zur Hälfte an den Ehegatten und zur anderen Hälfte an die Kinder zu gleichen Teilen (Section 23). Gehört zum Nachlass das Familienheim, hat der Nachlassverwalter (personal representative) dem überlebenden Ehegatten ein Vorkaufsrecht anzubieten.
Alberta (AB)
Das gesetzliche Erbrecht von Alberta ist in der Section 58 bis 70 des wills and succession act geregelt. Hier erbt der überlebende Ehegatte wie in BC grundsätzlich allein, wenn keine Kinder vorhanden sind. Neben vorhandenen Kindern gelten aber andere Quoten als in BC.
Sind die Abkömmlinge gemeinsame Kinder des Erblassers und des Ehegatten, so erbt der Ehegatte alles. Stammen die Kinder allein vom Erblasser und nicht vom Ehegatten ab, so erbt der Ehegatte die Hälfte (Section 61).
Der getrennte oder geschiedene Ehegatte steht einem verstorbenen Ehegatten gleich (Section 63), er hat kein Erbrecht. Die Abkömmlinge des Erblassers erben nach Stämmen (Section 66).
Manitoba (MB)
Die Regeln in Manitoba ähneln denen in Alberta stark, so dass wir hierauf verweisen.
New Brunswick (NB)
Die Regelungen befinden sich im devolution of estates act 2006. Exisitert neben dem Ehegatten ein Kind, so erhält die Witwe zunächst ihren Anteil nach Güterrecht. Der Rest wird dann hälftig geteilt (Section 22). Bei mehreren Kindern erhält sie vom Rest 1/3, die Kinder teilen sich gleichsam die übrigen 2/3 gemäß Section 22 Abs. 2.1). Sind keine Abkömmlinge vorhanden, so erbt die Witwe alles (Section 24).
Neufundland und Labrador (NL)
Hier ist das Erbrecht im intestate succession act geregelt. Im Wesentlichen gibt es keine Abweichungen von dem Recht von NB.
Nordwest-Territorien (NT)
Hier gilt der intestate succession act. Übersteigt der Wert des Nettonachlasses 100.000 Dollar nicht, so erbt der überlebende Ehegatte allein. Übersteigt er diesen Betrag, so erhält der Ehegatte vorab diese 100.000 Dollar. Den darüber hinausgehende Betrag teilen sich der Ehegatte und die Kinder. Neben einem Kind erhält der Ehegatte 1/2 und neben mehreren Kindern 1/3 (Section 2). Sind keine Kinder vorhanden, so erbt der Ehegatte alles (Section 4). Sind ein Scheidungsverfahren oder eine Vermögensauseinandersetzung eingeleitet oder lebt er in eheähnlicher Verbindung mit einer anderen Person zusammen, so ist vom Erbe ausgeschlossen (Section 13).
Nova Scotia (NS)
Quelle ist der intestate succession act. Übersteigt der Wert des Nettonachlasses 50.000 Dollar nicht, so erbt der Ehegatte allein. Übersteigt dieser Wert aber 50.000 Dollar, so erhält der Ehegatte diese 50.000 Dollar vorab. Er hat jedoch die Wahl, ob er die 50.000 Dollar oder das Familienheim haben will, worauf er sich die 50.000 Dollar anrechnen lassen muss. Von dem Rest erhält der Ehegatte neben einem Kind die Hälfte und neben mehreren Kindern 1/3 (Section 4). Sind keine Kinder vorhanden, so erbt der Ehegatte allein (Section 5). Die ungeborene Leibesfrucht gilt als Kind, wenn sie lebend geboren wird (Section 12). Es gibt keinen Unterschied zwischen ehelichen und unehelichen Kindern.
Nunavut (NU)
Gesetzesquelle für das Erbrecht ist hier der consoldation of intestate succession act. Nunavut folgt damit dem Recht der Nordwest Territorien. Es gibt allerdings auch Abweichungen. Übersteigt der Wert des Nettonachlasses 50.000 Dollar nicht, so erbt der Ehegatte allein. Übersteigt er diesen Betrag, so erhält der Ehegatte vorab diese 50.000 Dollar. Übersteigt der Wert des Familienheims nicht den Wert von 50.000 Dollar, so kann der Ehegatte vorab auch das Familienheim wählen. Übersteigt der Wert des Familienheims die 50.000 Dollar so wird der Anteil des Ehegatten am Nachlass von 50.000 Dollar darauf angerechnet (Sec. 3, 4 und 5).
Ontario (ON)
Maßgeblich ist hier der succession law reform act. Sind keine Kinder vorhanden so erbt der Ehegatte allein (Section 44). Erbt der Ehegatte neben Kindern, so erhält er einen Vorabteil (preferential share). Der preferential share wird durch den Lieutenant Governor in Council durch Verordnung festgesetzt und ist dementsprechend im Wandel. Zur Zeit unserer Recherche betrug er 200.000 Dollar.
Ist der Nachlass geringer als der preferential share, so erhält der Ehegatte alles, anderenfalls vorab diesen Anteil. Der Rest wird zu 1/3 an den Ehegatten und 2/3 an die Kinder verteilt. Diese erben zu gleichen Teilen. Erbt mit dem Ehegatten nur ein Kind, so erhalten beide den Rest zur Hälfte (Section 45).
Prince Edward Island (PE)
Hier gilt der probate act. Ist nur ein Kind vorhanden, so erben Ehegatte und Kind zu gleichen Teilen. Existieren mehrere Kinder, erhält der Ehegatte 1/3 und die Kinder zu gleichen Teilen die restlichen 2/3 (Section 87). Sind keine Kinder vorhanden, so erbt der Ehegatte allein, Section 89. Lebt der Ehegatte in eheähnlicher Gemeinschaft mit einem anderen, ist er von der Erbfolge ausgeschlossen. Das gilt auch für den Fall des Ehebruchs (Section 99).
Québec (QC)
Das Erbrecht ist in Art. 613 ff. Zivilgesetzbuch geregelt. Der gleichgeschlechtliche Lebensgefährte (civil union spouse) steht dem Ehegatten gleich (Art. 653). Der Ehegatte erbt neben Abkömmlingen 1/3, die Abkömmlinge erben die restlichen 2/3 (Art. 666). Wenn kein Ehegatte vorhanden ist, erben die Kinder alles (Art. 667). Abkömmlinge gleichen Grades erben zu gleichen Teilen (Art. 668).
Eltern, Geschwister des Erblassers und deren Abkömmlinge sind privilegierte Erben (Art. 670). Sind weder Abkömmlinge noch privilegierte Erben vorhanden, so erbt der Ehegatte alles (Art. 672). Neben Eltern und neben privilegierten Erben erbt der Ehegatte 2/3 (Art. 671 bis 673).
Saskatchewan (SK)
Quelle ist der intestate succession act. Dem Ehegatten steht ein Vorausbetrag 100.000 Dollar (Section 6). Den darüber hinausgehenden Nachlasswert erbt der Ehegatte allein, wenn keine Kinder vorhanden sind (Section 8). Der Ehegatte erbt jedoch nichts, wenn er von dem Erblasser getrennt und mit einer anderen Person in einem eheähnlichen Verhältnis zusammenlebt (Section 20).
Yukon (YT)
Die Regelungen sind im estate administration act aufgeführt. Es ergeben sich nur wenige Abweichungen von dem Recht der Nordwest-Territorien. Der Nettowert des preferential share des Ehegatten beträgt hier 75.000 Dollar (Sec.82). Die weiteren Verteilungsregeln sind gleich. Das Familienheim erbt in der Regel der überlebende Ehegatte. Ihm gebüren auch die Haushaltsgegenstände (Sec. 92).
Aufgrund der Vielzahl der Regelungen können wir die gesetzliche Erbfolge in Kanada nicht im Detail darstellen, dennoch sollten die wichtigsten Regelungen im Überblick dargestellt werden. Für weitere Fragen steht Ihnen Ihr Fachanwalt für Erbrecht in Düsseldorf und Krefeld Dr. Michael Gottschalk zur Verfügung.
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