Werden gemeinschaftliche Testamente und Erbverträge in Kanada anerkannt?

 

Alle kanadischen Gesetze begreifen das Testament als die schriftliche Verfügung nur einer Person. Erbverträge werden nirgendwo genannt. Dies bedeutet nicht, dass die außerhalb der Provinzen oder Territorien gültig errichteten gemeinsamen Testamente nicht anerkannt würden. Die Errichtung eines gemeinsamen Testaments in Kanada ist aber gesetzlich nicht abgesichert.

In der Praxis der kanadischen Rechtsanwendung wird das in Deutschland so beliebte gemeinsame Testament in Kanada durch die Instrumente des estate planning, der Vertrags zu Gunsten Dritter und durch Schenkungen ersetzt. Das in Deutschland geläufige Berliner Testament wird in Kanada daher nur als gemeinsames (im englischen: joint will), nicht jedoch als wechselbezügliches und bindendes Testament aufgefasst. Damit ist aber der Sinn und Zweck des Berliner Testaments regelmäßig ausgeschaltet. Dies sollte bei der Nachlassplanung entsprechend berücksichtigt werden. Für weitere Fragen steht Ihnen Ihr Fachanwalt für Erbrecht in Düsseldorf und Krefeld Dr. Michael Gottschalk zur Verfügung.

 

 

 

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