Welches Erbrecht ist anwendbar?
Die Frage des anwendbaren Rechts im deutsch-amerikanischen Erbfall ist vor allem vor dem Hintergrund der Unterschiede zwischen dem anglo-amerikanischen Rechtskreis (common law) und dem kontinentaleuropäischen Rechtskreis (civil law) interessant. Die Beantwortung der Frage kann nämlich nicht einheitlich, sondern nur aus der jeweiligen Sicht erfolgen.
Die deutsche Sicht
Aus deutscher Sicht wird das anwendbare Recht seit dem 17.8.2015 durch die europäische Erbrechtsverordnung bestimmt. Nach Artikel 21 EuErbVO kommt es maßgeblich auf den gewöhnlichen Aufenthalt an. Dies ist der Ort, an dem der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes seinen tatsächlichen Lebensmittelpunkt hatte. Er muss sich dort auch aufhalten wollen und sozial integriert sein. Vorrangig wäre eine Rechtswahl nach Artikel 22 EuErbVO. Eine Rechtswahl kann zugunsten des Rechts getroffen werden, dessen Staatsangehörigkeit der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes hatte. Weitere Informationen erhalten Sie in unserem Artikel zum anwendbaren Recht nach der EuErbVO.
Die US-amerikanische Sicht
In den USA gibt es keine einheitlichen Regeln nach denen das anwendbare Recht zu beurteilen ist. Vielmehr muss das jeweilige bundesstaatliche Recht (statues) beachtet werden. Allgemein lässt sich jedoch sagen, dass es in den USA die Anknüpfungspunkte des domicile für bewegliches Vermögen und der Belegenheit für das unbewegliche Vermögen (lex rei sitae) gibt.
Das domicile darf nicht mit dem gewöhnlichen Aufenthalt verwechselt werden. Das domicile erfordert eine stärkere Verfestigung des Aufenthalts und den Willen, dort zu bleiben und nicht zurückkehren zu wollen. Insofern liegt schneller ein gewöhnlicher Aufenthalt und erst später ein domicile vor.
Es kann nach US-amerikanischer Sicht zu einer sogenannten Nachlassspaltung kommen. Wenn das unbewegliche Vermögen nach dem Recht seiner Belegenheit und das bewegliche Vermögen nach dem Recht des domicile beurteilt wird, kommen zwei Erbrechte für den selben Nachlass, aber unterschiedliche Gegenstände zur Anwendung.