Das Erbrecht von Aragonien

 

Sonderregeln bei der gesetzlichen Erbfolge

 

Der Ehegatte erbt vor den Verwandten der Seitenlinien als gesetzlicher Erbe berufen. Das gilt aber nur, wenn weder Abkömmlinge noch Eltern oder andere Vorfahren vorhanden sind. In diesem Fall erhält er ein Nutzungsrecht am Nachlass. Als weitere gesetzliche Erben sind die Geschwister des Erblassers sowie die Abkömmlinge von Geschwistern genannt. Endlich sind die weiteren Seitenverwandten des Erblassers bis zum 4. Grad, ansonsten ist die Region Aragonien als gesetzlicher Erbe, berufen. Das heißt es kann nie keinen Erben geben.

 

Sonderregeln bei der gewillkürten Erbfolge

 

In Aragonien sind auch gemeinschaftliche Testamente zulässig. Dieses können aber nicht nur Eheleute, sondern auch alle anderen errichten. Die einzige Voraussetzung ist, dass mindestens einer der Testierenden die Gebietszugehörigkeit von Aragonien besitzt und das Heimatrecht des anderen Testators ein gemeinschaftliches Testament nicht verbietet. 

 

Sonderregeln beim Pflichtteilsrecht

 

In Aragonien sind nur die Abkömmlinge noterbberechtigt. Einen Vergleich zum gemeinspanischen Recht finden Sie in diesem Artikel. Der Erblasser kann den Noterbteil an seine Abkömmlinge nach Belieben verteilen. Anderes gilt im gemeinspanischen Recht, wo alle Noterbberechtigten den gleichen Teil erhalten. Für weitere Fragen steht Ihnen Ihr Fachanwalt für Erbrecht in Düsseldorf und Krefeld Dr. Michael Gottschalk zur Verfügung.

 

 

 

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