Wie ist im gemeinspanischen Recht die gesetzliche Erbfolge ausgestaltet?

 

Die gesetzliche Erbfolge ist in Art. 930-958 Código Civil (CC) geregelt. Unterschieden werden muss zuvorderst zwischen der absteigenden und der aufsteigenden Linie. Eheliche und nichteheliche Abkömmlinge gehören der absteigenden Linie an. Existieren Abkömmlinge, schließen sie die Angehörigen der aufsteigenden Linie (Eltern etc.) aus. Angehörige derselben Ordnung erben - bei gleichem Verwandtschaftsgrad - zu gleichen Teilen (Art. 921 Absätze 1 und 2 CC). Näher verwandte Kinder schließen ihre eigenen Abkömmlinge ebenfalls von der Erbfolge aus (Repräsentationsprinzip). 

 

Beispiel: Der M ist unverheiratet verstorben. Er hinterlässt zwei Kinder, die jeweils wieder zwei Kinder haben. Auch seine Eltern leben noch. Er hat kein Testament verfasst.

Alle Abkömmlinge gehören der absteigenden Linie an. Die Eltern sind als Angehörige der aufsteigenden Linie von der Erbfolge ausgeschlossen. Innerhalb der absteigenden Linie schließen die Kinder die Enkel des Erblassers von der Erbfolge aus. Das heißt, die Kinder erben jeweils die Hälfte des Nachlasses. Die Enkel und die Eltern des Erblassers erhalten nichts. Für weitere Fragen steht Ihnen Ihr Fachanwalt für Erbrecht in Düsseldorf und Krefeld Dr. Michael Gottschalk zur Verfügung.

 

 

 

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