Wie ist in Polen die gesetzliche Erbfolge geregelt?
In Polen ist die gesetzliche Erbfolge in Ordnungen geregelt. Zuerst erben die Kinder des Erblassers und sein Ehegatte nebeneinander und gleichberechtigt. Der Erbteil des überlebenden Ehegatten darf jedoch nie kleiner als ein Viertel sein (Art. 931 § 1 ZGB). Diese Regelung hat erst Auswirkungen, wenn mehr als drei Kinder existieren. Ist ein Kind vorverstorben, fällt sein Erbteil seinen Kindern zu.
Nur wenn keine Abkömmlinge vorhanden sind, erben der überlebende Ehegatte und die Eltern des Erblassers nebeneinander und zu gleichen Teilen, Art. 932 § 1 ZGB. Wenn kein Ehegatte vorhanden ist, erben die Eltern alleine. Für weitere Fragen steht Ihnen Ihr Fachanwalt für Erbrecht in Düsseldorf und Krefeld Dr. Michael Gottschalk zur Verfügung.
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