Wie erbt der überlebende Ehegatte?
Der überlebende Ehegatte ist nur dann erbberechtigt, wenn die Ehegatten nicht in der sogenannten Separation gelebt haben, Art. 935 ZGB. Die Separation (Trennung von Tisch und Bett) ist eine Vorform der Scheidung. Sie wird durch Gerichtsentscheid rechtskräftig.
Ist der überlebende Ehegatte erbberechtigt, erbt er neben Abkömmlingen des Erblassers zu gleichen Teilen. Er erhält aber nie weniger als ein Viertel. Sind keine Abkömmlinge des Erblassers vorhanden, erbt er neben den Eltern des Erblassers zu gleichen Teilen. Darüber hinaus kann er die gemeinsamen Haushaltsgegenstände verlangen. Dieser Anspruch wird wie ein Vermächtnis geltend gemacht, Art. 939 § 1 ZGB. Für weitere Fragen steht Ihnen Ihr Fachanwalt für Erbrecht in Düsseldorf und Krefeld Dr. Michael Gottschalk zur Verfügung.
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