Gibt es in Polen ein Pflichtteilsrecht?

 

Der Kreis der potentiell Pflichtteilsberechtigten beschränkt sich auf die Abkömmlinge, den Ehegatten und die Eltern des Erblassers unter den Voraussetzungen, dass sie auch nach gesetzlicher Erbfolge erben würden. 

Der konkrete Pflichtteilsanspruch beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, wenn die Person dauerhaft arbeitsfähig und volljährig ist. Er beträgt zwei Drittel des gesetzlichen Erbteils, wenn die Person dauerhaft arbeitsunfähig oder minderjährig ist.

Für weitere Fragen steht Ihnen Ihr Fachanwalt für Erbrecht in Düsseldorf und Krefeld Dr. Michael Gottschalk zur Verfügung.

 

 

 

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