Gibt es in den Niederlanden ein Pflichtteilsrecht?
Sind die Nachkommen des Erblassers durch letztwillige Verfügung enterbt, können sie gegen den Erben Pflichtteilsansprüche geltend machen. Andere Personen sind nicht berechtigt, Pflichtteilsansprüche geltend zu machen. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und ist in Geld auszuzahlen. Der überlebende Ehegatte hat kein Pflichtteilsrecht, kann er nur die Nutzung der Wohnung und des Hausrats für sechs Monate verlangen. Stand die Ehewohnung im Eigentum des Erblassers, steht dem Ehegatten ein Nutzungsrecht bis zum Tode zu, Art. 4:28 und 4:33 BW.
Hat der Erblasser seine Kinder enterbt und den überlebenden Ehegatten zum Alleinerben eingesetzt, kann er anordnen, dass die Kinder ihre Ansprüche erst nach dem Tod des Ehegatten durchsetzen können, Art. 4:82 BW. Gegenüber einem anderen Erben, der nicht Ehegatte des Erblassers ist, können Kinder unter 21 Jahren einen Abfindungsanspruch zur Bestreitung des Unterhalts geltend machen, Art. 4:35 BW. Für Fragen steht Ihnen Ihr Fachanwalt für Erbrecht in Düsseldorf und Krefeld Dr. Michael Gottschalk zur Verfügung.
- Welches Recht wird auf den Erbfall angewendet?
- Wie ist in den Niederlanden die gesetzliche Erbfolge geregelt?
- Wie erbt der überlebende Ehegatte?
- Welche Wirksamkeitsvoraussetzungen für Testamente gibt es?
- Gibt es in den Niederlanden ein Pflichtteilsrecht?
- Muss die Erbschaft angenommen werden?
- Wo muss die Erbschaftsteuer gezahlt werden?
- Wo kann ein europäisches Nachlasszeugnis beantragt werden?