Der deutsch-niederländische Erbfall
In dieser Kategorie stellen wir den deutsch-niederländischen Erbfall dar. Um das niederländische Erbrecht verständlicher zu machen, werden wir die einzelnen Fragestellungen anhand eines Beispielfalles erarbeiten. Zunächst werden wir die rechtlichen Grundlagen darstellen und sie anschließend auf das Fallbeispiel anwenden. Für Fragen steht Ihnen Ihr Fachanwalt für Erbrecht in Düsseldorf und Krefeld Dr. Michael Gottschalk zur Verfügung.
- Welches Recht wird auf den Erbfall angewendet?
- Wie ist in den Niederlanden die gesetzliche Erbfolge geregelt?
- Wie erbt der überlebende Ehegatte?
- Welche Wirksamkeitsvoraussetzungen für Testamente gibt es?
- Gibt es in den Niederlanden ein Pflichtteilsrecht?
- Muss die Erbschaft angenommen werden?
- Wo muss die Erbschaftsteuer gezahlt werden?
- Wo kann ein europäisches Nachlasszeugnis beantragt werden?
Erbrecht Düsseldorf
Gottschalk Rechtsanwälte
Luegallee 21
40545 Düsseldorf-Oberkassel
Tel: 0211 / 550 84 35-0
Fax: 0211 / 550 84 35-1
E-Mail: info_at_gottschalk-erbrecht.de