Erwerb eines Grundstücks in Frankreich
Um als Erbe oder Vermächtnisnehmer Eigentümer eines Grundstücks zu werden, ist für die Eintragung eine weitere französische notarielle Bescheinigung (attestation immobilière oder attestation notariée) notwendig, Art. 710-1 Code civil. Ein Europäisches Nachlasszeugnis oder gar ein deutscher Erbschein würden diesen Voraussetzungen nicht genügen, sodass regelmäßig an eine solche Bescheinigung zu denken ist. Für weitere Fragen steht Ihnen Ihr Fachanwalt für Erbrecht in Düsseldorf und Krefeld Dr. Michael Gottschalk zur Verfügung.
- Welches Recht wird auf den Erbfall angewendet?
- Wie ist in Frankreich die gesetzliche Erbfolge in Frankreich geregelt?
- Welche Wirksamkeitsvoraussetzungen für Testamente gibt es?
- Sind gemeinschaftliche Testamente und Erbverträge in Frankreich zulässig?
- Gibt es in Frankreich ein Pflichtteilsrecht?
- Muss die Erbschaft angenommen werden?
- Wo kann ein europäisches Nachlasszeugnis beantragt werden?
- Erwerb eines Grundstücks in Frankreich
- Erbschaftsteuer in Frankreich
- Welche sonstigen Kosten kommen auf die Erben in Frankreich zu?