Welche Wirksamkeitsvoraussetzungen für Testamente gibt es in Belgien?

 

Um ein vollwirksames Testament errichten zu können, muss man in Belgien volljährig sein, Art. 901 ff. ZGB. Minderjährige über 16 Jahren sind in der Testierfähigkeit beschränkt und können nur über die Hälfte ihres verfügbaren Vermögens verfügen, Artikel 904 und 913 ff. ZGB. Das Testament selber muss hinreichend bestimmt sein und im Einklang mit den Gesetzen und guten Sitten stehen.

 

 

 

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