Nachlassverbindlichkeiten

Unter Nachlassverbindlichkeiten versteht man Verbindlichkeiten, für die der Erbe gegenüber den Nachlassgläubigern haftet. Nachlassverbindlichkeiten lassen sich wie folgt untergliedern:

  • Erblasserschulden, also Schulden, die der Erblasser noch zu Lebzeiten eingegangen ist bzw. die noch zu Lebzeiten des Erblassers entstanden sind (§ 1967 Abs. 2 Fall 1 BGB),
  • Erbfallschulden, insbesondere Verbindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und testamentarische Auflagen (§ 1967 Abs. 2 Fall 2 BGB),
  • Nachlasserbenschulden, soweit sie als Nachlassverbindlichkeiten zu qualifizieren sind,
  • der Voraus nach § 1932 BGB,
  • die Beerdigungskosten nach § 1968 BGB,
  • der "Dreißigste" nach § 1969 BGB,
  • Zugewinnausgleichsansprüche des überlebenden Ehegatten oder Lebenspartners
  • Kosten der Testamentsvollstreckung,
  • Kosten der Testamentseröffnung.

 

 

 

 

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