Pflichtteilsvergleich – Die Einigung zwischen dem Pflichtteilsberechtigten und dem Erben

 

Wie kann ich mich außergerichtlich mit den Erben einigen, wenn ich pflichtteilsberechtigt bin?

Die Durchsetzung des Pflichtteilsanspruchs kann insbesondere in familiären Beziehungen einen langwierigen und belastenden Prozess darstellen. Dieser Prozess erstreckt sich von der Anforderung von Informationen mittels einer eidesstattlichen Erklärung bis hin zur Durchsetzung der Zahlungsforderung. Oft besteht Unsicherheit darüber, ob der Pflichtteilsberechtigte vollständig über den genauen Umfang und die Bestandteile des Nachlasses informiert ist.

Ein Pflichtteilsvergleich kann für beide Parteien ein Vorteil sein. Er erspart den Beteiligten nicht nur die Energie und Kosten, die bei einem langwierigen Gerichtsverfahren anfallen würden, sondern eröffnet auch Lösungswege, die nicht im Gesetz festgelegt sind. Auch um die teilweise emotionale gerichtliche Auseinandersetzung mit den Erben zu vermeiden, ist zu prüfen, ob eine außergerichtliche Einigung möglich ist.

Im deutschen Zivilrecht bezieht sich ein außergerichtlicher Vergleich auf einen Vertrag, durch den ein Streit oder Unsicherheiten bezüglich eines Rechtsverhältnisses durch Abkehr von extremen Standpunkten und Kompromissfindung beigelegt werden.

In Bezug auf den Inhalt des Vergleichs ist eine Einigung über den verbindlichen Bestand des Nachlasses, darunter sowohl dessen Aktiva als auch Passiva mit entsprechenden Wertfeststellungen zu empfehlen. Ferner sollten inhaltlich die entsprechenden Zahlungsmodalitäten, Verzugsfolgen und Verzinsung entsprechend geregelt werden.

Da es sich um einen Anspruch auf Geldzahlung handelt, kann eine Vereinbarung grundsätzlich formlos getroffen werden. In der Praxis geschieht dies in der Regel schriftlich.

Falls bedingte, ungewisse oder unsichere Rechte im Sinne des § 2313 BGB in Betracht gezogen werden, sollten auch Regelungen dafür getroffen werden, wie mit nachträglich identifizierten Aktiva zu verfahren ist.

 

Glossar