Nottestamente – Zulässigkeit und Auswirkungen der Corona-Pandemie

Die Erstellung eines Testaments kann ein durchaus zeitintensives Unterfangen sein. Jedoch verfügt nicht jeder Erblasser, der ein Testament erstellen möchte, aufgrund einer besonderen Gefahrensituation beziehungsweise seines kurz bevorstehenden Todes über diese Zeit. Das Gesetz bietet in besonderen Situationen die Möglichkeit der Erstellung eines sogenannten Nottestaments an.

 

Unter welchen Voraussetzungen ist ein Nottestament zulässig?

Insgesamt werden derartige Nottestamente häufig in Krankenhäusern erklärt, wenn der Gesundheitszustand des Erblassers besonders kritisch ist. Im Unterschied zu gewöhnlichen Testamenten liegt die Besonderheit in Nottestamenten darin, dass diese mündlich erklärt werden können.

Für die Erstellung eines Nottestaments ist grundsätzlich erforderlich, dass der Erblasser die Testierfähigkeit besitzt. Zudem muss er sich in akuter Lebensgefahr befinden, wobei es nicht wichtig ist, aus welchem Grund er in Lebensgefahr schwebt.

Darüber hinaus müssen drei Zeugen anwesend sein, um die Erklärung zu bezeugen und zu bestätigen. Diese Zeugen sollten während des gesamten Vorgangs anwesend sein und den letzten Willen schriftlich festhalten.

Nottestamente sind in der Regel sehr fehleranfällig und gelten daher als weniger sicher und schnell anfechtbar. Daher gilt es, wenn möglich, so früh wie möglich ein ordentliches Testament zu errichten.

 

Welche Arten von Nottestamenten gibt es?

  1. Nottestament vor drei Zeugen, § 2250 BGB

Zunächst muss sich der Erblasser an einem Ort aufhalten, der infolge außerordentlicher Umstände derart abgesperrt ist, dass die Errichtung eines Testaments vor einem Notar nicht möglich oder erheblich erschwert ist.

 

Für diese Absperrung kann es verschiedene Ursachen geben. In Betracht kommen als Gründe beispielsweise Naturereignisse wie Lawinen, Erdrutsche, Überschwemmungen und Wegzerstörungen. Zudem kann auch die Quarantäne aufgrund von Seuchen wie der Corona-Pandemie als Grund in Betracht gezogen werden.

 

In Bezug auf die Corona-Pandemie hat das OLG Düsseldorf in seinem Beschluss vom 6.1.2022 entschieden, dass zur Errichtung eines Nottestaments gemäß § 2250 Absatz 1 BGB eine zwingende Voraussetzung ist, dass drei Zeugen während des Errichtungsakts anwesend sind. Dabei ist keine Ausnahme von dieser Vorschrift vorgesehen, sodass es unbeachtlich ist, dass zum Zeitpunkt der Errichtung pandemiebedingte Kontaktbeschränkungen für Patienten in Krankenhäusern keine drei Zeugen anwesend sein können (Rn. 11; Akz.: 3 Wx 216/21).

 

  1. Bürgermeistertestament, § 2249 BGB

Wenn zu befürchten ist, dass der Erblasser, bevor er ein Testament vor einem Notar errichten kann, verstirbt. Neben der Option, das Testament vor drei Zeugen gemäß § 2250 Absatz 1 BGB zu errichten, hat er die Möglichkeit, das Testament zur Niederschrift des Bürgermeisters der Gemeinde, in der er sich aufhält, zu errichten. Auch hier muss der Bürgermeister gemäß § 2249 Absatz 1 Satz 2 BGB zwei Zeugen hinzuziehen. Als Zeuge kann jedoch nicht hinzugezogen werden, wer in dem zu beurkundenden Testament bedacht oder zum Testamentsvollstrecker ernannt wird.

 

  1. Seetestament, § 2251 BGB

Während einer Seereise an Bord eines deutschen Schiffs außerhalb eines inländischen Hafens besteht ebenfalls die Möglichkeit, ein Testament mündlich vor drei Zeugen zu erstellen. Anschließend muss der letzte Wille schriftlich niedergelegt werden. Es ist zu beachten, dass dieselben Zeugen, die bereits bei einem Drei-Zeugen-Testament (siehe oben) beteiligt waren, in diesem Fall nicht erneut teilnehmen dürfen.

 

Es ist wichtig zu betonen, dass im Gegensatz zu einem Nottestament keine Notlage für diese Art von Testament erforderlich ist. Allerdings gilt gemäß dem Gesetz, dass Personen, die lediglich eine kurze Sport-, Vergnügungs- oder Fischereifahrt unternehmen und die Aussicht haben, bald wieder zurückzukehren, kein Testament "auf See" errichten können.

 

Wie lange ist das Nottestament gültig?

Sofern der Erblasser noch lebt und innerhalb von drei Monaten nach der Errichtung eines Nottestaments die Möglichkeit hat, ein Testament vor einem Notar zu verfassen, wird die Wirksamkeit des Nottestaments gemäß § 2252 Absatz 1 BGB rückwirkend aufgehoben. Das bedeutet, dass das Nottestament nicht länger Gültigkeit besitzt und demzufolge auch kein zuvor erstelltes Testament rückwirkend aufheben kann. Wenn der Erblasser ein zeitlich früheres Testament widerrufen möchte, ist ein gesonderter Widerruf erforderlich.

Glossar