Nachlassverwaltung
Wie kann ich mich schützen, wenn ich vielleicht nur Schulden erbe?
Wenn unklar ist, ob der Nachlass überschuldet ist und Sie die Erbschaft grundsätzlich annehmen wollen, sollte in Erwägung gezogen werden, gemäß § 1981 Abs. 1 BGB die Anordnung der Nachlassverwaltung zu beantragen.
Die Nachlassverwaltung trennt rückwirkend auf den Erbfall das Eigenvermögen des Erben rechtlich vom Nachlass. Für Nachlassverbindlichkeiten haftet der Nachlass, für Eigenverbindlichkeiten des Erben dessen Eigenvermögen. Die Nachlassverwaltung ist quasi eine Nachlasspflegschaft zum Zwecke der Befriedigung der Nachlassgläubiger. Mit der Anordnung der Nachlassverwaltung verliert der Erbe allerdings gemäß § 1984 BGB die Befugnis, den Nachlass zu verwalten und über ihn zu verfügen. Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über den Nachlass obliegt nunmehr dem Nachlassverwalter. Er hat gemäß § 1985 BGB den Nachlass und die Nachlassgläubiger festzustellen. Nachlassgläubiger darf er erst befriedigen, nachdem seine Prüfung ergeben hat, dass der Nachlass zur Erfüllung aller Verbindlichkeiten ausreicht. Erst nach Befriedigung der bekannten Nachlassverbindlichkeiten darf er den verbleibenden Nachlass dem Erben überlassen. Bei Überschuldung des Nachlasses muss er dagegen das Nachlassinsolvenzverfahren beantragen.
Der Antrag auf Anordnung der Nachlassverwaltung kann gemäß § 1982 BGB abgelehnt werden, wenn die Kosten der Verwaltung nicht gedeckt sind. Eine Abweisung mangels Masse unterbleibt entsprechend der Regelungen der §§ 26 Abs. 1 Satz 2, 207 Abs. 1 Satz 2 InsO, wenn ein ausreichender Vorschuss geleistet wird. Wird der Antrag mangels Masse abgewiesen, so hat der Erbe gemäß § 1990 BGB die Möglichkeit, die Befriedigung eines Nachlassgläubigers insoweit zu verweigern, als der Nachlass nicht ausreicht.
- Vermächtnis – Wenn der Nachlassgegenstand nicht mehr zum Nachlass gehört
- Ablieferungspflicht für Testamente
- Adoption und Erbrecht
- Anfechtung der Erbschaftsannahme
- Auflage im Testament
- Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft
- Auskunftsanspruch des Erben gegenüber Banken
- Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten gegenüber den Erben
- Ausschlagung der Erbschaft
- Ausschlagung der Erbschaft durch Betreuer
- Ausschlagung der Erbschaft für minderjährige Kinder
- Bankkonten im Nachlass
- Beerdigungskosten
- Behindertentestament
- Berliner Testament
- Berliner Testament: Die häufigsten Fehler
- Digitaler Nachlass
- Ehewohnung und Immobilien nach dem Tod des Ehegatten
- Enterbung - So gehen die Erben leer aus
- Erbenermittlung
- Erbengemeinschaft
- Erbengemeinschaft - Haftung der Erben gegenüber Dritten
- Erbenregress durch Sozialhilfeträger
- Erblasser gepflegt: Ansprüche gegen Miterben?
- Erblasserschulden
- Erbrecht des Staates
- Erbrecht und Scheidung
- Erbschaft und Sozialhilfe
- Erbschaftssteuer – Anzeige der Erbschaft gegenüber dem Finanzamt
- Erbschaftssteuermeldung durch Banken
- Erbschaftsteuerrecht im internationalen Erbfall
- Erbschaftsteuerrecht: Immobilien im Erbschaftsteuerrecht
- Erbschein
- Erbvertrag und Ehevertrag: Was ist der Unterschied?
- Erbvertrag: Die häufigsten Missverständnisse
- Erbvertrag: Herausgabe von beeinträchtigenden Schenkungen
- Ersatzerbschaft - Plan B für die Erbfolge
- Gesellschafter als Erblasser
- Grabpflegekosten
- Güterstand in der Ehe: Der Einfluss des Güterstands auf die Erbschaft
- Handlungsalternativen für den Erben bei einer belasteten Erbschaft
- Konkurrenz von postmortaler Vollmacht und Testamentsvollstreckung
- Lebensversicherung
- Mehrere Testamente erstellt - Wie damit umgehen?
- Minderjährige Erben
- Nachlassinsolvenzverfahren
- Nachlasspflegschaft - Sicherung des Nachlasses nach dem Erbfall
- Nachlassverbindlichkeiten
- Nachlassverwaltung
- Nachlasswertberechnung – Berechnung des Unternehmenswertes
- Nießbrauch - Übertragung von Immobilien
- Nottestament
- Patientenverfügung
- Pflichtteil
- Pflichtteil des Ehegatten
- Pflichtteils- und Erbverzicht
- Pflichtteilsanspruch - Stundung des Pflichtteils
- Pflichtteilsanspruch – Notwendige Angaben im Nachlassverzeichnis
- Pflichtteilsergänzungsanspruch
- Pflichtteilsprobleme bei der Unternehmensnachfolge
- Pflichtteilsrecht - Ehebedingte Zuwendung
- Pflichtteilsstrafklauseln und ihre Tücken
- Pflichtteilsvergleich
- Rückgängigmachung der Ausschlagung
- Schenkungsversprechen von Todes wegen
- Spekulationssteuer bei der Weiterveräußerung von geerbten Immobilien
- Stiftungen als Alternative zum Erbrecht
- Teilerbschein
- Teilungsanordnung im Testament
- Teilungsversteigerung
- Testament- Auslegung des Testaments bei Unklarheiten
- Testamente: Nachträgliche Änderung
- Testamentseröffnung
- Testamentsvollstreckerzeugnis
- Testamentsvollstreckung
- Testierfähigkeit
- Verkauf des Erbteils
- Vermächtnis
- Vor- und Nacherbschaft
- Voraus des Ehegatten
- Vorsorgevollmacht
- Wertermittlung zur Pflichtteilsberechnung
- Widerruf einer Schenkung
- Widerruf von Erbverträgen und Ehegattentestamenten
- Zusatzpflichtteil