Ersatzerbe- Plan B für die Erbfolge
Manchmal führen unerwartete Todesfälle dazu, dass die von einer Person geplante Erbfolge nicht mehr realisiert werden kann, insbesondere wenn die als Erbe eingesetzte Person unerwartet vor dem Erblasser selbst verstirbt. Trifft der Erblasser keine alternative Verfügung, so tritt unter Umständen die vom Erblasser eigentlich nicht gewollte gesetzliche Erbfolge ein.
Beispiel: Ein kinderloser Erblasser hat seine langjährige Lebensgefährtin als Alleinerbin eingesetzt. Die Geschwister des Erblassers sollen nicht bedacht werden. Verstirbt die Lebensgefährtin unerwartet vor dem Erblasser, so werden die Eltern des Erblassers bzw. deren Abkömmlinge, also inbesondere die Geschwister sowie die Cousins und Cousinen des Erblassers die Erben aufgrund gesetzlicher Erbfolge.
Testierende sollten also den Fall bedenken, dass die bedachte Person verstirbt oder die beachte Person das Erbe oder das Vermächtnis ausschlägt.
Was ist ein Ersatzerbe?
Ein Ersatzerbe ist eine Person, die als Erbe für den Fall eingesetzt wird, dass ein Erbe vor oder nach dem Eintritt des Erbfalls wegfällt (§ 2096 BGB).
Von dem Ersatzerben ist der Nacherbe zu unterscheiden. Dieser wird erst Erbe, nachdem der Vorerbe Erbe des Erblassers geworden ist. Der Ersatzerbe hingegen wird erst Erbe, wenn der eigentlich festgelegte Erbe weggefallen ist.
Es ist von dem Erblasserwillen abhängig, ob jemand Nacherbe oder Ersatzerbe sein soll. Im Zweifelsfall greift die Auslegungsregel des § 2102 Absatz 2 BGB, wonach der Eingesetzte als Ersatzerbe gilt.
Wie setze ich jemanden zu einem Ersatzerben ein?
Die Ersatzerbfolge kann angeordnet werden. Die Ersatzerbfolge muss ausdrücklich angeordnet werden oder sich zumindest aus der Auslegung des Testaments ergeben.
Sollte der Erblasser in seinem Testament seine Abkömmlinge bedacht haben und fällt ein Abkömmling nach Errichtung der Verfügung von Todes wegen weg, dann ist gemäß § 2069 im Zweifel anzunehmen, dass dessen Abkömmlinge als Ersatzerben an seine Stelle treten.
Beispiel einer Einsetzung als Ersatzerbe:
„Hiermit setze ich meine Tochter T zu meinem Alleinerben ein. Zum Ersatzerben benenne ich den Sohn meiner Tochter S.“